Impressionen aus dem Surental

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Winikon

Am Montag, 24. November 2025 findet um 20.00 Uhr in der Pfarrkirche Winikon die Kirchgemeindeversammlung Winikon statt.

Traktanden

1. Begrüssung

2. Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan für die Jahre 2026 - 2030 sowie Jahresprogramm 2026

3. Präsentation Voranschlag 2026 / Genehmigung

Antrag Rechnungsprüfungskommission

  • Präsentation Voranschlag 2026
  • Bericht und Antrag Rechnungskommission
  • Abstimmung über Anträge Kirchenrat
    a) Genehmigung Voranschlag 2026 mit Ertragsüberschuss
    b) Steuerfuss 2026 sei bei 0.38 Einheiten festzulegen (wie bisher)

4. Kirchgemeindeordnung (KGO) Röm.Kath. Kirchgemeinde Winikon

  • Abstimmung über Antrag Kirchenrat
  • Information Organisationsreglement Kirchenrat

5. Informationen

6. Verschiedenes

Der Synodalverwalter der röm. kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 2. April 2025 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind die römisch-katholischen Schweizerinnen und Schweizer sowie die römisch-katholischen Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die in der betreffenden römisch-katholischen Kirchgemeinde Wohnsitz haben und das 18. Altersjahr vollendet haben; ausgeschlossen ist, wer nach kantonalem Recht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist. Der Nachweis des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag im Stimmregister.

Aktenauflage

Der Voranschlag 2026 liegt zwei Wochen vor der Versammlung in der Pfarrkirche auf.

Winikon, im November 2025

Namens des Kirchenrates

Beat Schwarzentruber, Kirchenratspräsident und Anna Terech Kaufmann, Aktuarin